Der Mann auf dem „Blitzerfoto“ könnte jeder sein? Dann kann niemand bestraft werden!
So zumindest der Ansicht nach das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Beschluss vom 22.Juni 2018, Az.: 2 Ss (Owi) 176/18. Dem Betroffenen wurde ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt. Dieser bestritt jedoch die Person auf dem Fahrerident-Foto zu sein, so dass das Gericht in der ersten Instanz ein anthropologisches Sachverständigengutachten in Auftrag gab. Der Gutachter kam im Verfahren vor dem Amtsgericht zu der Überzeugung, dass der Betroffene „höchstwahrscheinlich“ der auf dem Messfoto abgebildete Fahrer sei, allerdings mit der Einschränkung, dass kein Blutsverwandter in Betracht komme.
Das Amtsgericht verurteilte sodann den Betroffenen.
Hiergegen erhob der Betroffene die Rechtsbeschwerde, so dass das OLG Oldenburg einschreiten musste/durfte. Das OLG hob die Entscheidung auf und verwies an das Amtsgericht zurück. Es obliegt nun dem Amtsgericht weitere Feststellungen zu treffen, dass nur der Betroffene der Fahrer sein kann. Allein die Annahme, dass der Betroffene höchstwahrscheinlich der Fahrer sei, rechtfertigt nicht den Schluss, dass dieser auch der Fahrer ist/war. Es müssen daher weitere Feststellungen getroffen werden, die diese Annahme stützen.
Das Blitzerfoto muss daher möglichst eindeutig sein, so dass auch eindeutig ist, wer die Person am Steuer ist.
Geben Sie Ihre Meinung?