Gerade in der dunklen Jahreszeit häufen sich die Zahlen bei Wildunfällen. Was muss beachtet werden, wenn es zum Unfall kam? Welche Gefahren drohen und was sollte unbedingt vermieden werden?
Nach einem Wildunfall gilt es die Unfallstelle abzusichern, Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Sofern Sie das Fahrzeug verlassen, tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz und zur besseren Sichtbarkeit eine Warnweste. Sofern Personen beim Unfall verletzt wurden, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie Hilfskräfte unter der Euro-Notrufnummer 112. Verständigen Sie in jedem Fall die Polizei unter der Nummer 110 und melden den Wildunfall unter Angabe Ihrer Daten, sowie Ihres Standortes. Bitte lassen Sie sich vom Jäger vor Ort eine Wildschadenbescheinigung ausstelllen. Sofern es möglich ist, ziehen Sie das tote (!) Tier an den Randstreifen.
Eine Strafbarkeit wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB droht, wenn Sie das angefahrene Tier vom Unfallort entfernen. In derartigen Fällen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
In strafrechtlicher Hinsicht droht zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis, wenn die Unfallstelle unerlaubt verlassen wird, § 142 StGB. Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In der zivilrechtlichen Schadensabwicklung erstattet eine Teilkaskoversicherung Schäden am fahrenden Fahrzeug, wenn ein Unfall mit einem Haarwild gegeben ist. Hierzu zählen Wildschweine, Rehe, Hirsche, Fuchs, Dachs oder Hase.
Sofern Sie mangels einer Wildschadenbescheinigung nicht nachweisen können, dass der Schaden durch einen Wildunfall – sei es durch das Tier oder das verursachte Ausweichmanöver – eingetreten ist, können Sie Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen. Es droht dann jedoch eine Höherstufung in einen andere Schadensfreiheitsklasse.
Erhebliche Schwierigkeiten bestehen in der Schadensregulierung, wenn der Wildunfall verhindert werden konnte, jedoch durch das Ausweichmanöver „nur“ das eigene Fahrzeug beschädigt wurde. Sofern der Nachweis des verhinderten Wildunfalles gelingt, können Sie Ansprüche wegen der Kosten, die zur Rettung des Tieres geführt haben, im Rahmen der Teilkaskoversicherung geltend machen.
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