Diese Verhaltenstipps nach einem Autounfall sollten Sie unbedingt beachten:
1. Sicherung der Unfallstelle
Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und stellen Sie Ihr Warndreieck gut sichtbar auf. Bei schlechten Sichtverhältnissen verlassen Sie den Fahrzeuginnenraum und begeben Sie sich – bekleidet mit einer Warnweste – in Sicherheit.
2. Erste Hilfe und Polizei – EURONOTRUF 112
Verständigen Sie den Notarzt und die Polizei, um Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Die Polizei sichert die Unfallstelle, nimmt sämtliche Informationen auf und leitet ggf. Bergungsmaßnahmen ein. Bei Unfällen unter Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge oder Fahrern, die eine Fremdsprache sprechen, gilt: Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei!
3. Beweise sichern
Notieren SIe sich Tag, Ort, Zeit und Hergang des Unfalls. Fotografieren Sie die Unfallendstellung der beteiligten Kraftfahrzeuge und notieren Sie sich den vollständigen Namen des Fahrers des unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges, dessen amtliches Kennzeichen und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sollten Zeugen den Unfall miterlebt haben, halten Sie deren Kontaktdaten (vollständiger Name und Anschrift) fest, damit zu den Zeugen, auch nach dem Unfall, Kontakt aufgenommen werden kann. Notieren Sie sich die Wahrnehmungen der Zeugen.
4. Kein Schuldanerkenntnis – Verbleiben am Unfallort!
Am Unfallort werden keine schriftlichen Erklärungen abgegeben. Wichtig: Sie dürfen den Unfallort erst verlassen, wenn Ihre Person, Ihr Fahrzeug und die Art der Beteiligung festgestellt sind. Ein Verlassen des Unfallorts ohne die Ermöglichung dieser Feststellungen erfüllt den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Achtung: Das bloße Anbringen Ihrer Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Unfallgegners genügt nicht! Rufen Sie daher sicherheitshalber die Polizei, wenn der Unfallbeteiligte nicht anwesend sein sollte. Dies ist auch dann anzuraten, wenn Zeugen, nicht aber der Unfallgegner, zur Verfügung stehen.
5. Schadensmeldung an eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung & Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt
Setzen Sie sich sofort mit Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung und melden Sie den Unfall. Ihre Versicherung wird Ihnen entsprechenden Formulare zusenden. Anschließend setzen Sie mich in Kenntnis! Ich werde mich um alles Weitere kümmern!
6. Schweigen ist Gold!
Bei Eintreffen der Polizei geben Sie wie bereits zuvor beschrieben Ihre Daten an. Eine ausgiebige Unfallschilderung geben Sie am Unfallort nicht ab! Dies kann – in aller Ruhe – später nachgereicht werden. So minimieren Sie das Risiko, Widersprüche und Missverständnisse aufkommen zu lassen! Zudem sollten Sie unbedingt schweigen, sobald Sie als Unfallverursacher angesehen werden!
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