Droht einem Täter, der bisher strafrechtlich nicht Erscheinung getreten ist, bei einem vom ihm verursachten Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen für einen Unfallbeteiligten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung? Nach Ansicht des OLG Hamm, Beschluss vom 23.März 2017, Az.: 4 RVs 33/17, ja!
Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe konnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, obgleich der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Das Strafverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Doch was war geschehen?
Der Angeklagte nahm einen ersten verkehrswidrigen Überholvorgang durch Überfahren einer Linksabbiegerspur und einer durchgezogenen Linie mit überhöhter Geschwindigkeit in einem Kreuzungsbereich vor. Als dann im Kreuzungsbereich neben dem zu überholenden, ein weiterer Verkehrsteilnehmer auftauchte, wurde unverzüglich auch dieser versucht zu überholen, sodass eine sog. Sperrfläche vor dem Einmündungsbereich und die Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs überfahren wurden. Trotz entgegenkommenden, berechtigten Verkehrs reduzierte der Angeklagte seine Geschwindigkeit nicht und fuhr frontal weiter. Hierdurch kam es zum Unfall mit mehreren Personen und Fahrzeugen. Ein Unfallbeteiligter erlitt tödliche Verletzungen.
Unter Berücksichtigung dieser durch das Amtsgericht in der ersten Instanz und das Landgericht in der zweiten Instanz festgestellten Tatsachen, ist zu erkennen, dass durch den Überholvorgang erheblich viele Verstöße gegen die StVO durch den Täter begangen wurden und trotz verschiedenster neuer Geschehnisse der Angeklagte an dem Überholvorgang beharrlich festhielt. Der Verkehrsverstoß weist einen erheblichen Unrechts- und Schuldgehalt auf, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten ergebe. Obgleich dem Angeklagten eine positive Sozialprognose zu stellen ist, was letztlich für eine Strafaussetzung zur Bewährung spricht, kommt es nach dem zuständigen Gericht hierauf nicht an, da die Tat und die Persönlichkeit des Täters dies nicht zulassen.
Meines Erachtens eine harte, aber richtige Entscheidung mit Signalwirkung!
Geben Sie Ihre Meinung?