2 kommentare

    • Helge-Kristian Münkel sagte…

      Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Beitrag ist aktuell und betrifft inhatlich ausschließlich die Frage der Tilgungsreife von Eintragungen, die unter Umständen Tatsachen enthalten, die die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung stützen könnten.

      Sofern Sie weitergehende Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit mir unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung.

      Freundliche Grüße
      Helge Münkel

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