So nicht, muss man denken, wenn man das Urteil des Amtsgericht München vom 25.Januar 2017, Az.: 1022 Ds 461 Js 163565/16 liest. Der 19-jährige Angeklagte wurde wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest, drei Beratungsgesprächen bei der Stadt München und der Teilnahme an einem Vortrag hinsichtlich der Folgen von Gewalt verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zudem wurde eine Sperrfrist von 8 Monaten ausgeurteilt.
Da der Angeklagte 19 Jahre alt ist, ist er Heranwachsender. Das AG München hat ausgeführt, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt.
Was war geschehen? Es waren insgesamt zwei Sachverhalte aus dem Straßenverkehr strafrechtlich zu bewerten.
1. Der 19-Jährige befuhr die Autobahn A9 und wollte diese verlassen. Hierzu überholte er unerlaubt eine stockende Fahrzeugkolonne neben der eigentlichen Fahrspur. Als er wieder auf die richtige Fahrspur einfädeln wollte, wurde er nicht hineingelassen. Der 19-Jährige blockierte folglich die Fahrspur und stoppte so das Fahrzeug, welches ihn nicht hinein ließ. Er und seine Begleiter stiegen aus. Es kam zu einem Handgemenge mit wechselseitigen Schlägen. Als der Geschädigte auf der Flucht vor dem 19-Jährigen ausrutschte, trat dieser auf den am Boden liegenden ein. Der Geschädigte wurde erheblich verletzt.
2. Der 19-Jährige verursachte schuldhaft einen Auffahrunfall. Er fuhr zu schnell und zu dicht auf. Durch den Auffahrunfall wurde eine andere Person verletzt. Der 19-Jährige schrie damals auf den Geschädigten mit den Worten „Warum kannst Du Arsch denn net auf die Seite fahren?“ ein.
Nach Ansicht des AG München ist der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet, da jeweils Alltagssituationen aus dem Straßenverkehr, die zudem vom Angeklagten eigens verursacht wurden, eine massive Gewaltreaktion bei diesem auslösten. Hierdurch wurden auch Personen, die am Unfall unbeteiligt sind, beeinträchtigt. Es bestünden charakterliche Mängel, so dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
Aufgrund der Tatsache, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangte, steht der Erziehungszweck und nicht die Strafe an sich im Vordergrund. Die angeordneten Erziehungsmittel eines 2-wöchigen Dauerarrestes, Beratungsgesprächen und die Teilnahme an einem Vortrag zu den Folgen von Gewalt sollen den Heranwachsenden dazu bewegen, das eigene Verhalten zu überdenken um in Zukunft ein straffreies Leben zu führen.
Im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird der 19-Jährige mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) zu rechnen haben. Das AG München hat die hierzu erforderlichen Tatsachen festgestellt, so dass die Fahrerlaubnisbehörde entsprechend agieren wird.
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