Ein Rechtsanwalt beschädigte mit seinem Kraftfahrzeug beim Einparken ein anderes Fahrzeug, so dass dessen Alarmanlage auslöste. Der Rechtsanwalt verließ die Unfallstelle und parkte in einer anderen Etage des Parkhauses. Er wurde hierbei von einem neutralen Unfallzeugen beobachtet, der die Polizei verständigte. Der Rechtsanwalt wurde gleich „doppelt“ bestraft:
In strafrechtlicher Hinsicht wurde er wegen der Unfallflucht zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt.
In berufsrechtlicher Hinsicht folgte ein zweites Verfahren. Hier wurde der Rechtsanwalt durch das Anwaltsgericht Köln mit Urteil vom 20.März 2017, Az.: 1 AnwG 40/16 zu einer weiteren Geldbuße von € 500,00 verurteilt, da ein berufsrechtlicher Überhand bestand.
Ein Rechtsanwalt hat den Beruf gewissenhaft auszuüben und sich innerhalb und außerhalb des Berufs der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung eines Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen. Dies gilt auch im außerberuflichen Bereich. Handlungen, die dem Bild und Wesen eines Rechtsanwalts entgegenstehen, sind zu unterlassen und können eine Verletzung der berufsrechtlichen Pflichten darstellen. Das Verhalten des Rechtsanwalts war geeignet, das Ansehen des Berufsbildes des Rechtsanwalts zu erschüttern und insbesondere das Vertrauen der Rechtsratsuchenden zu beeinträchtigen.
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