Das AG Hannover verurteilte die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten; Urteil vom 8.Februar 2018, Az.: 230 Ds 578/17.
Die Angeklagte hatte während der Fahrt ein aufwühlendes Telefonat in zulässiger Weise geführt. Aufgrund dieses Telefonats übersah die Angeklagte jedoch eine rote Ampel an einer Kreuzung. Der kreuzende Fahrradfahrer hatte grün. Es kam zum Unfall. Der Fahrradfahrer verstarb wenige Tage nach dem Unfall an seinen Verletzungen.
Die Angeklagte war geständig.
Neben der Freiheitsstrafe wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr darf der Angeklagten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Aufgrund der Strafaussetzung zur Bewährung muss die Angeklagte eine Geldbuße leisten.
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