In Fürth wurde ein Verkehrsteilnehmer, der vom Einkaufen kam, angehalten. Es wurde eine Anzeige erstattet wegen eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot. Nach § 23 Abs.4 Nr.1 StVO darf ein Verkehrsteilnehmer sein Gesicht nicht so verhüllen…
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Vermummungsverbot
Im Karneval, Fasching, der Fasnet oder wie man diese verrückte fünfte Jahreszeit auch nennen mag, gelten bekanntlich besondere und so manche Ausnahmeregelung. Klar sollte sein, dass man nicht betrunken ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf. …