Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – StrEG – ist derjenige, der durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, aus der Staatskasse zu entschädigen, soweit er freigesprochen…
Schlagwörter:
Untersuchungshaft
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17 Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf nicht mit der Begründung angeordnet werden, dass das zuständige Gericht überlastet ist. Es ist Aufgabe des Staates die Gerichte mit…
Nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz besteht grundsätzlich nach § 2 Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) ein Anspruch auf Entschädigung für denjenigen, der durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat. Er wird aus der Staatskasse…