Wer den Führerschein nach dem 19. Januar 2013 bekommen hat, muss den Führerschein nicht umtauschen. Diese EU-Führerscheine sind per se in der Gültigkeit auf 15 Jahre beschränkt. Für die „rosa Pappe“ oder den „grauen Lappen“…
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Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
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Wer den Führerschein nach dem 19. Januar 2013 bekommen hat, muss den Führerschein nicht umtauschen. Diese EU-Führerscheine sind per se in der Gültigkeit auf 15 Jahre beschränkt. Für die „rosa Pappe“ oder den „grauen Lappen“…