Der Begriff des Überholens findet sich in § 315c Abs.1 Nr.2b StGB. Der Wortlaut des gesamten Absatzes ist wie folgt: Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke…
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Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
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Der Begriff des Überholens findet sich in § 315c Abs.1 Nr.2b StGB. Der Wortlaut des gesamten Absatzes ist wie folgt: Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke…