Rechtsgrundlage der Sicherstellungsverfügung ist § 32 Abs.1 PolG. Für diese Maßnahme ist gemäß § 60 Abs.3 PolG der Polizeivollzugsdienst zuständig. Voraussetzung für eine Sicherstellung ist gemäß § 32 Abs.1 PolG, dass die Sicherstellung erforderlich ist,…
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