Nach § 23 Abs.1a StVO ist die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn ein Fahrzeug geführt wird und während der Fahrt das Mobil- oder Autotelefon hierzu aufgenommen oder gehalten werden muss. Der Wortlaut des…
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Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
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Nach § 23 Abs.1a StVO ist die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn ein Fahrzeug geführt wird und während der Fahrt das Mobil- oder Autotelefon hierzu aufgenommen oder gehalten werden muss. Der Wortlaut des…