Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in § 437 BGB normiert. Hiernach kann der Käufer einer mangelhaften Sache unter Berücksichtigung der weiteren Voraussetzungen des § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Der Käufer kann als Nacherfüllung…
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Nacherfüllung
Die Rechte des Käufers bei Mängel sind gesetzlich in § 437 BGB normiert. Hiernach kann der Käufer bei Mängeln an der Kaufsache u.a. Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz…