Grundsätzlich drohen bei der Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer die Anordnung eines Bußgeldes von € 60,00 und die Eintragung von 1 Punkt in das Fahreignungsregister. Der Begriff der Benutzung im Sinne von §…
WeiterlesenVerbotswidrige Nutzung des Handys während der Fahrt