Urteil des OLG Stuttgart vom 30.Januar 2018, Az.: 12 U 155/17 Der Fahrer eines im Einsatz befindlichen Feuerwehrfahrzeuges ist bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs.1 StVO im Straßenverkehr zu besonderer Aufmerksamkeit und…
Schlagwörter:
Martinshorn
Nach § 35 Abs.1 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist zu erkennen, dass die Regelungen der StVO nicht für die dort genannten Sonderrechtsinhaber gelten. Der Wortlaut ist wie folgt: Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die…