Beschluss des Bundesgerichtshof vom 5.Dezember 2018 – 4 StR 505/18 Nach § 315b Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er…
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Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
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Beschluss des Bundesgerichtshof vom 5.Dezember 2018 – 4 StR 505/18 Nach § 315b Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er…