Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – StrEG – ist derjenige, der durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, aus der Staatskasse zu entschädigen, soweit er freigesprochen…
Schlagwörter: