Nach § 112 StPO darf die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund vorliegt und wenn sie zu der Bedeutung der Sache, der zu erwartenden Strafe…
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Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
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Nach § 112 StPO darf die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund vorliegt und wenn sie zu der Bedeutung der Sache, der zu erwartenden Strafe…