Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17 Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf nicht mit der Begründung angeordnet werden, dass das zuständige Gericht überlastet ist. Es ist Aufgabe des Staates die Gerichte mit…
Schlagwörter: