Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis richtet sich nach §§ 28 – 30 FeV und § 4 IntKfZVO. Der Führerschein selbst ist lediglich der Beweis dafür, dass eine entsprechende…
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Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
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Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis richtet sich nach §§ 28 – 30 FeV und § 4 IntKfZVO. Der Führerschein selbst ist lediglich der Beweis dafür, dass eine entsprechende…