Trotz des Nachweises einer Blutalkoholkonzentration von 0,65 Promille ist die Annahme eines alkoholbedingten Fahrfehlers beim Abkommen von einer verschneiten Fahrbahn nicht zwingend, wenn weder der die Blutprobe abnehmende Arzt noch die unfallaufnehmenden Polizeibeamten den Fahrer…
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