Bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen genügt, damit der Inhaber einer Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird. Hierbei handelt es sich um eine einhellige Rechtsprechung der Verwaltungsgericht,…
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