Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ist eine hoheitliche Aufgabe der Polizei und der Ordnungsbehörden. Sie darf nicht auf Private delegiert werden. Letzteres gilt insbesondere für die entscheidungserhebliche Auswertung der Messergebnisse, das Anhalten der betroffenen Fahrzeugführer und…
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