Das AG München hatte einen äußerst besonderen Fall zu entscheiden – Az.: 953 OWi 435 Js 216208/18 Der Betroffene überschritt in einem Zeitraum von 68 Minuten 11x die zulässige Höchstgeschwindigkeit. um 0:19 Uhr Geschwindigkeitsüberschreitung um…
Schlagwörter: