Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Verbrauchers beim Kauf gebrauchter Sachen von zwei auf ein Jahr ist unzulässig – EuGH, Urteil vom 13.07.2017, Az.: C-133/16. Es gilt daher die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren…
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