Das Recht zur Anfechtung nach § 123 Abs.1 BGB setzt voraus, dass zum einen in objektiver Hinsicht eine Täuschung besteht und in subjektiver Hinsicht die Arglist gegeben ist. in objektiver Hinsicht ist es dem Käufer…
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Anfechtung
Der Käufer erwarb einen Gebrauchtwagen. An der Kaufsache stellte sich jedoch später heraus, dass dieses Fahrzeug bereits zwei Unfälle erlitten hat. Dies war durch den Verkäufer zuvor verneint worden. Dem Käufer war allerdings beim Kauf…