Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in § 437 BGB normiert. Hiernach kann der Käufer einer mangelhaften Sache unter Berücksichtigung der weiteren Voraussetzungen des § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Der Käufer kann als Nacherfüllung…
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Abgasskandal
Das Recht zur Anfechtung nach § 123 Abs.1 BGB setzt voraus, dass zum einen in objektiver Hinsicht eine Täuschung besteht und in subjektiver Hinsicht die Arglist gegeben ist. in objektiver Hinsicht ist es dem Käufer…
Die Rechte des Käufers bei Mängel sind gesetzlich in § 437 BGB normiert. Hiernach kann der Käufer bei Mängeln an der Kaufsache u.a. Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz…