Gemäß § 69 Abs.2 Nr.3 StGB ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn die rechtswidrige Tat ein Vergehen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist und…
Schlagwörter:
Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB
Schlagwörter:
Gemäß § 69 Abs.2 Nr.3 StGB ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn die rechtswidrige Tat ein Vergehen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist und…