Urteil des Landgericht München II vom 20.Januar 2020.
Der Angeklagte brachte als falscher Arzt junge Frauen dazu, sich lebensgefährliche Stromschläge zuzuführen. Die jungen Frauen hielten sich auf Anweisung des Angeklagten unter Strom stehende Löffel an die Schläfen bzw. trugen mit Alufolie überzogene Sandalen und versetzten sich so die Stromschläge. Der Angeklagte gab sich als Mediziner aus und erteilte die Anweisungen unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien via Online-Chat.
Das LG München II verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 11 Jahren wegen versuchten Mordes in 13 Fällen. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Letzteres erfolgte, da der Angeklagte nach Aussage eines Sachverstänidgen das Asperger Syndrom gepaar mit einer sexuellen Deviation aufweist. Es soll den Angeklagten erregt haben, wie seine Opfer zitterten und Krämpfe erlitten.
Der Angeklagte war in dem Prozess weitgehend geständig. Die Anklage umfasste zunächst 88 Fälle des versuchten Mordes. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte jedoch auch festgestellt werden, dass manche Opfer lediglich so taten als ob sie sich tatsächlich unter Strom setzten – dies jedoch tatsächlich nicht umsetzten. Dies veranlasste das Gericht diese Fälle als versuchte Körperverletzung zu werten. Diese Fälle wurden nicht im Urteil bewertet, sondern eingestellt. Diese Entscheidung berührt zivilrechtliche Anprüche der Geschädigten nicht.
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