Seit dem 28.April 2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die Novelle zur Änderung der Straßenverkehrsordnung erfolgte bereits am 14.Februar 2020. Seit dem 28.April drohen höhere Bußgelder und insbesondere die Anordnung eines Fahrverbots von 1 Monat, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerort um 21 km/h bzw. außerorts um 26 km/h überschritten wurde. Dieser Bußgeldkatalog ist in Kraft und gültig! Eine Änderung soll jedoch in der zweiten Jahreshälfte vorgenommen werden.
Nach aktuellen Medienberichten sollen diese Sanktionen zurückgenommen und geändert werden. So soll ein Fahrverbot nicht schon so früh drohen. Es wurde jedoch die Regelgeldbuße erhöht.
Folgende Sanktionen sollen neu bestimmt werden:
1. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts ab 26 km/h – 30 km/h: Regelgeldbuße 100 € – 1 Punkt – kein Fahrverbot
2. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts ab 21 km/h – 25 km/h: Regelgeldbuße 100 € – 1 Punkt – kein Fahrverbot.
Diese Änderungspläne sind zweifelsohne zu begrüßen! Es bleibt jedoch zu bemerken, dass im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog dennoch massive und strenge Änderungen vorgenommen wurden und insbesondere aktuell der Bußgeldkatalog unverändert gilt!
So drohte bspw. nach dem alten Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h – 30 km/h innerorts ein Bußgeld in Höhe von 100 € und 1 Punkt. Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht nun 100 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts sind ab 26 km/h – 30 km/h zu schnell erhebliche unterschiede zu erkennen. Nach dem neuen Bußgeldkatalog wird in solchen Fällen nun zusätzlich 1 Monat Fahrverbot angeordnet.
Sobald die Änderungen umgesetzt werden und gültig sind, werde ich Sie informieren!
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