Bei einem Unfall ist in der Regel eines immer anzunehmen! Die gegnerische Kraftfahrthaftpflichtversicherung war nicht beim Unfall dabei! Daher ist es oftmals zu bemerken, dass auch bei einer übereinstimmenden Schilderung des Unfallhergangs beider Unfallbeteiligter die gegnerische Versicherung dennoch eine Zahlung ablehnt und sich auf den Standpunkt stellt, der Unfall sei manipuliert – absichtlicht herbeigeführt worden!
Für dieses Argument trägt die gegnerische Versicherung grundsätzlich die Beweislast. Der Vollbeweis wird nur zu führen sein, wenn die Unfallbeteiligten klar offenbaren, dass der Unfall gestellt war und übereinstimmend etwas Falsches erklärt wurde. Hiermit ist nicht zu rechnen. Daher muss die gegnerische Versicherung jedes noch so kleine Detail anführen, welches gegen die Annahme eines „normalen“ Unfalles spricht – man spricht in diesem Zusammenhang von dem sog. Indizienbeweis.
Folgende Indizien können gegen die Annahme eines „normalen“ Unfalles sprechen:
- übereinstimmender Schadenshergang
- Ein Unfallbeteiligter ist bei der Unfallaufnahme nicht mehr anwesend
- Ein Unfallbeteiligter ist gegebenenfalls Tourist – auf der Durchreise
- Ein unfallbeteiligtes Fahrzeug ist höherklassig und eines ist alt bzw. nur von geringen Wert
- Der Unfallort liegt abgeschieden
- Es bestehen keine neutralen Unfallzeugen
- Einer der Unfallbeteiligten hat in der Vergangenheit die eidesstattliche Versicherung abgegeben
- Der Unfallhergang ist nicht nachvollziehbar bzw. sehr sonderbar
- Die Schäden an den Kraftfahrzeugen passen nicht oder nur sehr schwer zum geschilderten Ablauf
- Ein Unfallbeteiligter besaß in der Vergangenheit mehrere Kraftfahrzeuge, insbesondere Tageszulassungen
- Ein Unfallbeteiligter ist „auto-affin“ bzw. im Kfz-Bereich beruflich tätig und/oder Kfz-Mechaniker
- Der Unfallschaden ist im Zeitpunkt der Forderungserhebung bereits repariert
Je mehr der vorstehenden Indizien vorliegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht einen manipulierten Unfall annimmt. Natürlich sind einige der Indizien kein sicheres Ausschlusskriterium. Es ist stets eine Entscheidung im Einzelfall.
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