Die gemeinsame Ausfahrt von mehreren Motorrädern bereitet den Motorsportlern große Freude! Doch was ist, wenn ein Unfall geschieht und aufgrund des Kolonnenverkehrs nicht mehr rechtzeitig gebremst werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden, Az.: 22 U 39/14 – (r+s 2015,516).
Folgende Leitsätze sind zu erkennen:
- Fahren Motorräder einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand.
- Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine Ansprüche aus §§ 7 StVG, 17 StVG.
Man sollte sich daher der Gefahr bewusst sein und diesen Umstand Rechnung tragen. Sobald eine einvernehmliche Gruppenbildung besteht und hier – um als Gruppe aufzufallen – sehr gedrängt und nah aneinander zu fahren, sollte der Versicherungsschutz nicht in der Haftpflicht, sondern auch in der KASKO bestehen.
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