Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe vom 7. Februar 2018, Az.: 2 StR 171/17.
Die Angeklagte wurde in der ersten Instanz wegen versuchtem Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Hiergegen erhob die Angeklagte das Rechtsmittel der Revision. Diese verwarf nun der Bundesgerichtshof. Was war geschehen?
Eine Nachbarin der Angeklagten hatte den späteren Geschädigten beauftragt, einen Teil einer Pflasterung vor dem Haus der Angeklagten zu entfernen, da eine amtlich festgestellte Überbauung vorliegt. Zwischen der Angeklagten und der Nachbarin herrscht ein mehrjähriger Nachbarschaftsstreit.
Als die Angeklagte von den Bauarbeiten Kenntnis erlangte, fuhr sie aus Wut zielgerichtet auf den Bauarbeiter zu. Dieser konnte dem Fahrzeug ausweichen, stürzte hierbei jedoch. Die Angeklagte setzte das eigene Fahrzeug zurück und fuhr erneut auf den Bauarbeiter zu. Sie erfasste ihn. Er wurde schwer verletzt.
Bereits in der ersten Instanz ging das Gericht davon aus, dass die Angeklagte mit Tötungsvorsatz auf den Bauarbeiter spätestens beim zweiten Mal zufuhr. Die Angeklagte verwendete das Fahrzeug als Waffe. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil in der ersten Instanz.
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