Die Fahrerlaubnisbehörde hat u.a. die Aufgabe die Fahreignung der Verkehrsteilnehmer, die Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, zu überwachen. Nach dem Fahreignungsbewertungssystem, welches in Europa einzigartig ist, stehen ihr ab einem gewissen Punktestand nun gewisse Maßnahmen zur Verfügung. Dieser Punktestand wird in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt geführt. Dort werden die Punkte in das sog. Fahreignungsregister (FAER), früher nannte man es Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Insgesamt bestehen 4 Maßnahmenstufen, nach denen verschiedene Maßnahmen bzw. Folgen drohen:
1. Stufe: Die Vormerkung – Punktestand 1 – 3
Der Inhaber einer Fahrerlaubnis wird in das FAER aufgenommen, wenn der erste Punkt einzutragen ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde und wenn dieser die Eintragung eines oder mehrerer Punkte anordnet. Er wird somit für weitere Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem vorgemerkt.
2. Stufe: Die Ermahnung – Punktestand 4 + 5
Ab einem derartigen Punktestand wird eine Ermahnung von der Fahrerlaubnisbehörde an den jeweiligen Adressaten gesendet, damit dieser nun über das Erreichen der 2.Stufe informiert wird. In dieser Ermahnung wird darauf hingewiesen, was bei weiteren Punkten droht. Darüber hinaus wird angeboten, ein sog. Fahreignungsseminar zu besuchen, um gegebenenfalls in den Genuss eines Punkterabatts zu kommen. Der Besuch des Fahreignungsseminars ist freiwillig.
3.Stufe: Die Verwarnung – Punktestand 6 + 7
Ab diesem Punktestand erfolgt die sog. Verwarnung. Die Verwarnung enthält den Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Es wird abermals angeboten, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ein Punkteabbau aufgrund dessen ist jedoch nach Erreichen dieser Stufe von Gesetzes wegen nicht mehr möglich.
4.Stufe: Die Entziehung der Fahrerlaubnis – Punktestand 8 und mehr
Wird ein Punktestand von 8 oder mehr erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es besteht kein Ermessen für die Fahrerlaubnisbehörde. Es genügt, dass einmal ein Punktestand von 8 erreicht wurde. Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch, dass die vorherigen Stufen rechtmäßig durchlaufen wurden. Nur dann ist die Entziehung rechtmäßig.
Das neue Fahreignungsbewertungssystem gilt seit dem 01.Mai 2014 und hat die vormals geltende Rechtslage abgelöst. Vor dem 01.Mai 2014 drohte der Verlust der Fahrerlaubnis/Führerschein erst bei einem Punktestand von 18 Punkten. Seit Inkrafttreten des neuen Systems bis einschließlich März 2015 sind ca. 142.800 Ermahnungen, 37.000 Verwarnungen und 3.500 Entziehungen nach dem Fahreignungsbewertungssystem durch die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden ausgesprochen worden. Dies zeigt deutlich auf, wie schnell empfindliche Maßnahmen nach dem neuen geltenden Recht drohen und die Fahrerlaubnis gefährdet sein kann.
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