Alles neu macht der… Jahreswechsel! Mit dem neuen Jahr 2017 kommen einige gesetzliche Neuerungen auf uns zu. Im Folgenden möchte ich Sie auf ausgewählte Änderungen bzw. Pläne der Bundesregierung hinweisen, die Auswirkungen auf den Verkehrsteilnehmer haben:
- Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt ist online einsehbar: Bereits seit Dezember 2016 kann jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis den eigenen Punktestand im Fahreignungsregister direkt online auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes einsehen. Erforderlich sind jedoch gewisse technische Voraussetzungen, wie ein Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Onlinefunktion, ein Kartenlesegerät für den Computer sowie eine dazugehörige „Ausweis-App“ auf Ihrem Rechner. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht der direkten Abfrage des Punktestandes nichts im Wege.
- Höhere Gebühren für Hauptuntersuchung und Führerscheinprüfung: Die Gebühren für die theoretische Prüfung belaufen sich in Zukunft auf € 11,90. Wird die Prüfung am Computer abgeleistet betragen die Gebühren € 10,60. Die Gebühren für die praktische Prüfung beim Auto-Führerschein belaufen sich auf € 91,50, beim Motorrad-Führerschein auf € 121,38. Die Hauptuntersuchung verteuert sich ebenfalls. Die Gebühren belaufen sich künftig auf € 34,99 bis € 54,86.
- E-Bikes auf Radwegen: Ab 2017 dürfen E-Bikes, die maximal eine Geschwindigkeit von 25 km/h elektrisch erreichen auch auf Radwegen rollen. Hierfür wird ein neues Verkehrsschild mit dem Passus „E-Bikes erlaubt“ angebracht werden. E-Bikes, die höhere Geschwindigkeiten erreichen können, dürfen jedoch Radwege nicht befahren, sondern befahren weiterhin die Straße.
- Rettungsgasse: Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts.
- Tablets etc. während der Autofahrt: Das Bundesverkehrsministerium plant die Ausweitung des sog. „Handyverbots“ für Fahrzeugführer während der Fahrt. Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen auch Fahrzeugführer mit einer Geldbuße rechnen, wenn sie künftig mit dem Tablet oder einem E-Book-Reader in der Hand am Steuer eines Autos erwischt werden. Ob sich diese Änderung durchsetzen lässt, bleibt abzuwarten.
Geben Sie Ihre Meinung?