Ab 1.Januar 2019 gilt in der Umweltzone der Stadt Stuttgart ein Fahrverbot für alle Diese-Fahrzeuge mit der EURO-Abgasnorm 4 und schlechter. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Stuttgart zu beantragen. Eine derartige Ausnahmegenehmigung ist für den Lieferverkehr nicht erforderlich, sofern das Fahrzeug vor dem 1.Januar 2019 angeschafft wurde und das Ziel der Lieferung in der Umweltzone liegt.
Unter dem Begriff des Lieferverkehrs ist der geschäftsmäßige Transport von Waren zu verstehen, wenn diese zu Gewerbetreibenden oder Kunden geliefert werden.
Sofern gegen das Fahrverbot verstoßen wird, droht ein Bußgeld in Höhe von € 80,00.
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