Die Ableistung des Fahrverbots bedeutet in aller Regel, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis für einen begrenzten Zeitraum von 1 bis maximal 3 Monate nicht berechtigt ist, mit Kraftfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Doch was ist ein Monat im Rechtssinne?
Ein Monat in juristischer Hinsicht sind nicht 4 Wochen. Vielmehr ist ein Monat vorbei, wenn die Zahl des Datums der Abgabe wieder erreicht wurde. Hierzu ein Beispiel:
Wird die Fahrerlaubnis am 10. August in amtliche Verwahrung gegeben, so beginnt die Ableistung des Fahrverbots an diesem Tag und endet mit Ablauf des 10. September.
Es lohnt sich also das Fahrverbot im Februar abzuleisten, da dieser Monat lediglich 28 Tage hat. Der August hat hingegen 31 Tage.
Daher sollte – sofern möglich – ein Fahrverbot stets im Februar angetreten werden. Die Ableistung des Fahrverbots erfolgt durch die amtliche Verwahrung des Führerscheins. Hierzu muss der Führerschein bei einer Behörde abgegeben werden. Es empfiehlt sich eine Kopie des Bußgeldbescheides, welcher das Fahrverbot anordnet mitzunehmen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gute Fahrt!
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