Mit Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass mir am 30.Dezember 2015 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart gestattet wurde, die Bezeichnung
Fachanwalt für Verkehrsrecht
neben der seit 2013 bestehenden Fachanwaltschaft im Strafrecht zu führen.
Der Titel des Fachanwalts Verkehrsrecht setzt neben außerordentlichen theoretischen Kenntnissen in den Rechtsgebieten, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen, besondere praktische Erfahrungen voraus. Für den Rechtsratsuchenden bedeutet die Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht eine Sicherheit, dass der den Titel führende Rechtsanwalt auf den einschlägigen Gebieten über besondere Erfahrungen verfügt und sich zudem jedes Jahr in den entsprechenden Rechtsgebieten fortbildet.
Die theoretischen Kenntnisse erfassen bspw. die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wegen Sach- und/oder Personenschäden, rechtliche Problematiken beim Führerschein wegen Drogen, Alkohol und MPU, die Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht sowie Verteidigung wegen verkehrsrechtlichen Verstößen und auch rechtliche Fallkonstellationen beim Autokauf, sowie mit der eigenen Versicherung.
Ich wünsche Ihnen gute und insbesondere vorfallsfreie Fahrt.
Ihr Helge-Kristian Münkel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
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