Beschluss des Verwaltungsgericht Koblenz – Az.: 4 L 1078/20 KO.
Das Auto ist zweifelsfrei ein Gewinner der COVID-19-Pandemie, da es die individuelle und insbesondere ansteckungsfreie Fortbewegungsfreiheit eröffnet. Gerade Personen, die zu den bekannten Risikogruppen gehören sind während der Corona-Pandemie vermehrt auf die eigene Fahrerlaubnis angewiesen, da so der Kontakt zu Mitmenschen und somit einem erhöhten Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Nach Ansicht des Verwaltungsgericht Koblenz sind diese Argmente jedoch nicht ausreichend, dass dem Fahrerlaubnisinhaber, der die 8-Punkte-Grenze erreicht hat, die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann. Derartiges ist dann möglich, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis eine unangemessene Härte darstellt. Eben diese Argumente waren Gegenstand in dem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Eilantrag wurde jedoch abgelehnt. Der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer habe Vorrang vor den negativen Folgen des Einzelnen. Eine unangemessene Härte liege daher regelmäßig nicht vor. Auch und gerade während der Pandemie gefährdet der ungeeignete Kraftfahrer – er hat die 8-Punkte-Grenze erreicht – die Verkehrssicherheit und damit die Unversehrtheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer, so dass diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
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