2 kommentare

  1. sagte…

    Das ist ja wohl der Witz! Wenn man überhaupt eine Begrenzung zugrunde legen kann (was ich in dem Fall bezweifle), dann allenfalls die von 100 km/h die für eine Landstraße gelten. Mir scheint das wieder ein klassischer Fall von Abzocke zu sein. Ich hoffe und wünsche, dass der Autofahrer recht bekommt!

    • Helge-Kristian Münkel sagte…

      Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Ich werde über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten. Letztlich ist es nun Aufgabe des Gerichts die fehlenden Tatsachen aufzuklären und festzustellen. Erst hiernach wird eine Entscheidung getroffen werden können.

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