Es wird konkret! Nach dem Entwurf des neuen Luftreinhalteplan sollen Fahrverbote möglich sein! Für wen gilt das Fahrverbot?
Das Fahrverbot soll nach dem aktuellen Entwurf Dieselfahrzeuge der EURO-Abgasnorm 4 und schlechter erfassen. Das Fahrverbot soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten und ganzjährig in der Umweltzone der Landeshauptstadt Stuttgart gelten.
Ein Verstoß gegen das Fahrverbot soll mit einem Bußgeld von € 80,00 geahndet werden. Kontrollen sollen im ruhenden wie fließenden Verkehr stichprobenartig erfolgen.
Aktuell dürfen daher Nutzer von Dieselfahrzeugen mit der EURO-Abgasnorm 5 aufatmen! Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat allerdings bereits in einem von der Deutschen Umwelthilfe eingeleiteten Verfahren entschieden, dass das Land auch die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der EURO-Abgasnorm 5 in den Plan mit aufnehmen muss. Wird dies nicht umgesetzt, droht dem Land ein Zwangsgeld. Die genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist jedoch nicht rechtskräftig und aufgrund der Beschwerde des Landes anhängig beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Es bleibt daher diese Entscheidung abzuwarten!
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