Damit die schönste Zeit des Jahres nicht zu einem unerfreulichen Ereignis wird, sollte – wenn möglich – bei einer Urlaubsreise mit dem eigenen Auto auch das Szenario eines Unfalls im Ausland bedacht werden. Was kann ich tun? Was sollte vermieden werden? Welches Recht gilt? Wo kann ich meine Ansprüche geltend machen?
1. Vorbereitungen vor dem Urlaub:
Zunächst ist absolut empfehlenswert vor der Urlaubsreise ins Ausland eine sog. „Grüne Versicherungskarte“ für das eigene Kraftfahrzeug zu besorgen. Diese Grüne Karte erhalten Sie kostenlos bei Ihrer eigenen Versicherung. Die Grüne Versicherungskarte bietet in den auf ihr genannten Ländern Versicherungsschutz und enthält die eigene Versicherungsnummer und Adressen der Versicherungsgesellschaften, die Regulierungshilfe leisten. Darüber hinaus empfiehlt es sich ein Muster des Europäischen Unfallberichts in Kopie mitzuführen. Dieser Unfallbericht ist innerhalb Europas identisch und in den jeweiligen Sprachen verfügbar und schematisch identisch. Alle Fragen sind nummeriert und stets in der jeweiligen Sprache abgedruckt.
2. Verhalten beim Unfall selbst:
Denken Sie zuerst an Ihre eigene Sicherheit und sichern Sie sich und anschließend die Unfallstelle. Verständigen Sie die örtliche Polizei, indem Sie den sogenannten Euro-Notruf wählen – 112. Sichern Sie Beweise (Zeugen / Skizzen etc) und fertigen Fotos von der Unfallendstellung der Fahrzeuge. Notieren Sie sich den Namen, Anschrift, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Lassen Sie den Unfallbericht von diesem gegenzeichnen. Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht selbst verstehen!
3. Verhalten nach dem Unfall:
Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer eigenen Versicherung, um keine Obliegenheit aus Ihrem Versicherungsvertrag zu verletzen.
4. Recht des Unfallortes:
Grundsätzlich findet das Recht des Unfallortes Anwendung. Dies hat zur Folge, dass nicht stets deutsches Recht gilt. Es bestehen in den europäischen Rechtsordnungen erhebliche Unterschiede beim Schadensersatz untereinander und insbesondere zum deutschen Recht. Vor dem Antritt der Urlaubsreise könnte eine besondere Versicherung abgeschlossen werden, um Unterschiede und Risiken beim Schadensersatz zu minimieren.
5. Wo kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Sie haben zwei Möglichkeiten den unfallbedingten Schaden ersetzt zu verlangen. Entweder wenden Sie sich direkt an den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer im Ausland oder Sie wickeln die Schadensregulierung in Deutschland unter Einschaltung des zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung ab.
Gerne bin ich Ihnen bei der Schadensregulierung behilflich. Ich wünsche Ihnen einen schönen, erholsamen und insbesondere unfallfreien Urlaub.
Thank you so much! I would be pleased to continue to greet you as a reader! Enjoy Reading!