Wer kennt es nicht? Kurz noch während der orangenen Phase über die Ampel huschen. Doch oft klappt dies nicht und die Ampel zeigt Rotlicht an und es wird ein Lichtbild gemacht. Dann stellt sich stets die Frage, was droht an Sanktionen? Um dies zu beantworten, wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
1. Der einfache Rotlichtverstoß:
Ein einfacher Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn die Ampel bei Rotlicht überfahren wurde und das Rotlicht noch nicht 1 Sekunde lang leuchtete. In diesen Fällen droht eine Geldbuße von € 90,00 sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Im Falle der Gefährdung oder eines Unfalles liegt die Geldbuße zwischen € 200,00 und € 240,00; es werden 2 Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.
2. Der qualifizierte Rotlichtverstoß:
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn die Ampel bei Rotlicht überfahren wurde und das Rotlicht mehr als 1 Sekunde lang leuchtete. In diesen Fällen droht bereits ohne Gefährdung / Unfall eine Geldbuße von € 200,00, 2 Punkten im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von 1 Monat. Ist eine Gefährdung oder gar ein Unfall gegeben, erhöht sich die Geldbuße auf € 320,00 bis € 360,00.
Da die Sanktionen immens sind, sollte zunächst gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden und der Vorwurf genau überprüft werden. Gerade weil die Sanktionen von der Art des Rotlichtverstoßes abhängen und die Unterschiede immens sind, muss der qualifizierte Rotlichtverstoß genau nachgewiesen werden. Diese Nachweise müssen der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, so dass der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt ist und das Prinzip der Waffengleichheit gewahrt bleibt.
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