Wer kennt es nicht? Gerade in einer Stadt wie Stuttgart und insbesondere in den dichten Wohngebieten Stuttgart-West, Stuttgart-Bad Cannstatt sowie der Stadtmitte ist man sehr froh, wenn man auf der Parkplatzsuche einen freien und insbesondere noch „legalen“ Parkplatz findet. Ist ein solcher gefunden und geparkt, kann es durchaus vorkommen, dass das geparkte Fahrzeug über mehrere Tage dort abgestellt wird. Doch was ist, wenn zwischenzeitlich mobile Verkehrsschilder, insbesondere mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden? Muss dann sofort umgeparkt werden? Gilt das Schild sofort?
In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 06.April 2016, Az.: 3 C 10.15 sehr interessant. Die Anforderungen an die feste und mobile Verkehrsschilder sind unterschiedlich und somit sehr wichtig.
Verkehrszeichen für den ruhenden und fließenden Verkehr äußern ihre Rechtswirksamkeit gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, egal, ob es gesehen wurde oder nicht. Betroffenen ist der Verkehrsteilnehmer in der Regel dann, wenn er in den Wirkungskreis des Verkehrsschildes einfährt. Wichtig für diese Wirkung eines fest installierten Verkehrsschildes ist jedoch, dass es so aufgestellt sein muss, dass jeder Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen durch einfache Umschau beim Aussteigen etc. erkennen kann, dass hier ein Verkehrsschild gilt und dieses bspw. ein Halteverbot regelt. Der Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, eine Nachschau durchzuführen. Unter dem Begriff der Nachschau ist schlichtweg gemeint: Der Verkehrsteilnehmer muss das Verkehrsschild nicht suchen!
Handelt es sich hingegen um ein mobiles Verkehrsschild ist zu erkennen, dass diese Schilder ebenfalls sichtbar aufgestellt sein müssen. Der Verkehrsteilnehmer darf nicht darauf vertrauen, dass der Zustand beim Abstellen des Fahrzeuges auf Dauer identisch verbleibt. So ist es bereits seit Langem anerkannt, dass der Verkehrsteilnehmer alle drei Tage sein Fahrzeug besuchen sollte und insbesondere hierbei die rechtliche Situation überprüfen sollte, ob zwischenzeitlich andere, neue, mobile Schilder aufgestellt wurden. Hiermit genüge der Verkehrsteilnehmer seiner Nachschaupflicht. In welcher Art dieses mobile Verkehrsschild richtig aufgestellt ist, ist weiterhin unklar.
Für die Alltagspraxis kann angeraten werden, regelmäßig das eigene Fahrzeug zu besuchen und umzuparken und anschließend den Parkzustand mit Lichtbildern und Datumsangabe zu dokumentieren. Allein der Besuch am Fahrzeug genügt hingegen nicht, neue drei Tage zu „erhalten“.
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