In meinem letzten Beitrag ging es um Tilgungsfristen, Tilgungshemmung und die Überliegefrist und letztlich um die Frage, wann Punkte von Gesetzes wegen aus dem Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gelöscht, sprich physikalisch vernichtet werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit durch eigene Maßnahmen den Punktestand zu verringern. Nach § 4a StVG besteht die Möglichkeit, ein sog. Fahreignungsseminar zu besuchen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abzustimmen sind. Sinn und Zweck eines solchen Seminars ist das Erreichen der Erkenntnis bei den Teilnehmern hinsichtlich sicherheitsrelevanter Mängel im eigenen Verkehrsverhalten und insbesondere im eigenen Fahrverhalten.
Wer freiwillig an einem solchen Seminar teilnimmt und innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Behörde vorlegt, wird belohnt! Nach dem Gesetz wird ein Abzug von 1 Punkt beim Gesamtpunktestand vorgenommen, wenn ein Punktestand von 1 bis 5 Punkten besteht und nicht innerhalb der letzten 5 Jahre schon mal ein Fahreignungsseminar besucht wurde. Maßgeblich ist immer der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Vor der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, damit die Kosten eines solchen Seminars nicht unnötig investiert werden. Sie können mich stets unter den angegeben Kontaktdaten erreichen.
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