Im Karneval, Fasching, der Fasnet oder wie man diese verrückte fünfte Jahreszeit auch nennen mag, gelten bekanntlich besondere und so manche Ausnahmeregelung. Klar sollte sein, dass man nicht betrunken ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf. Doch darf ich mich verkleidet ans Steuer setzen?
Grundsätzlich besteht keine Verbotsvorschrift, die das verkleidete Führen eines Kraftfahrzeuges untersagt. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass durch die Verkleidung weder die Sicht, das Gehör und / oder die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.
In Deutschland gilt grundsätzlich das sog. Vermummungsverbot nach § 17a VersG. Dies Verbot untersagt es den Teilnehmern einer Demonstration, das Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. Gilt auch an Karneval das Vermummungsverbot? In § 17a Versammlungsgesetz ist definiert, dass die zuständige Behörde auch Ausnahmen machen kann.
Somit ist es rechtlich erlaubt, sich an Fasching zu verkleiden.
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