Ein Fahrverbot kann beschränkt werden auf Fahrzeuge ab einer bestimmten Motorleistung (44 kw)
Urteil, AG Dortmund vom 7.November 2017, Az.: 729 OWi-264 Js.
In diesem Verfahren wurde der Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 300 € verurteilt. Ihm wird verboten für die Dauer eines Monats Kraftfahrzeuge zu führen, die mehr als 44 kw Motorleistung haben.
Eine durchaus kreative Entscheidung, die es dem Betroffenen ermöglicht, nach wie vor bestimmte motorisierte Kraftfahrzeuge auch während der Fahrverbotsdauer zu nutzen. Man könnte demnach während des Fahrverbots eine Vespa nutzen, um mit dieser die Fahrten zu erledigen.
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