Des einen Freud – des anderen Leid! Der Skisportler freut sich über Schnee und kalte Temperaturen. Der Autofahrer hingegen nicht unbedingt. Sobald der erste Schnee auf den Straßen gefallen ist, steigt das Unfallrisiko immens. Jeder Verkehrsteilnehmer – obgleich Autofahrer, Kraftfahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger – muss mit den besonderen winterlichen Straßenverhältnissen zurecht kommen und sollte sein Fahrzeug wintergerecht ausrüsten und insbesondere sein Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anpassen. Dennoch kommt es häufig zum Unfall. Dann stellt sich regelmäßig die Frage, wer haftet und vor allem wie?
Die Rechtsprechung benutzt in diesen Fällen die Figur des sog. Idealfahrer. Hierunter versteht man den Fahrer, der stets die richtige Entscheidung trifft und einfach alles getan hat, was möglich ist, um einen Unfall zu vermeiden. Der normale Verkehrsteilnehmer ist in der Regel nicht der Idealfahrer, auch wenn dies für den ein oder andern sehr schwer sein dürfte zu akzeptieren.
Herrscht bspw. Glatteis spricht der sog. Anscheinsbeweis dafür, dass eine Mithaftung angenommen wird. Denn: Entweder ist das Fahrzeug auf der glatten Fahrbahn zu schnell geführt worden oder derart geführt worden, dass dies den Witterungsverhältnissen nicht entspricht. Das Fahrzeug muss im Sinne der Straßenverkehrsordnung so geführt werden, dass die Kontrolle besteht und jederzeit gestoppt werden kann. Dies gilt sogar bei „Blitzeis“, da das Fahrzeug grundsätzlich so geführt werden muss, dass es auch bei plötzlich auftretenden Hindernissen zum Stillstand gebracht werden kann.
Der Schnee – das „weiße Gold“ – zwingt auch den Eigentümer eines Parkplatzes bei Bedarf zu räumen und zu streuen. In der Regel haben Städte und Gemeinden diese Räum- und Streupflicht im Wege einer Satzung auf die angrenzenden Eigentümer übertragen, so dass diese Verpflichtung einzuhalten ist. Wird gegen diese verstoßen, besteht ein Haftungsgrund. Auch das Aufstellen eines Schildes „Begehen auf eigene Gefahr“ genügt nicht, sich der Haftung zu entledigen.
Ich wünsche Ihnen gute und sichere Fahrt!
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